Die Direktvergabe mit Bekanntmachung scheint auf den ersten Blick viel Aufwand zu verursachen. Viele öffentliche Auftraggeber glauben fälschlicherweise, dass sie mit einer Flut rechtlicher Anforderungen konfrontiert werden. Aber dem ist nicht so!
Die Direktvergabe mit Bekanntmachung unterliegt weitaus weniger Anforderungen als die meisten anderen Verfahrensarten. Das macht sie zu einem bemerkenswert flexiblen Instrument. Und jetzt wird die Erstellung Ihrer eigenen Ausschreibungsunterlagen für Direktvergaben mit Bekanntmachung zum Kinderspiel!
Ihr Wissen zu erweitern und Ihre Beschaffungswerkzeuge zu optimieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im kostenlosen Webinar und lernen Sie, wie Sie mit einem einfachen System im Handumdrehen Ihre eigene maßgeschneiderte Vorlage für Direktvergaben mit Bekanntmachung erstellen können.
Bereiten Sie sich heute auf die Veränderungen von morgen vor! Schon ab dem 1.1.2024 könnten die Direktvergabe „ohne Bekanntmachung“, wie auch weitere Verfahrensarten ohne Bekanntmachung für Projekte unter € 100.000 nicht mehr möglich sein. Die Schwellenwerte-Verordnung mit den aktuell hohen Subschwellen bis € 100.000 ist nämlich nur bis zum 31.12.2023 begrenzt. Greifen Sie daher schon jetzt zur Initiative und setzen Sie auf die zukunftssichere Option: die Direktvergabe mit Bekanntmachung